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Unser Ziel ist es:
Ihrem Hund einen abwechslungsreichen, spassigen Aufenthalt zu bieten, damit er sich auf weitere Besuche freuen kann!
Ein und Austritt:  | Die Hunde werden nur nach vorheriger, telefonischer Anmeldung angenommen.
|  | Bei Verschiebung der vereinbarten Zeit, sind wir so schnell als möglich zu Benachrichtigen. . . |
Wird der Hund bis spätestens 30 Tage nach dem vereinbarten Termin, nicht abgeholt, gilt die Annahme:
Der Besitzer gibt den- oder die Hunde, in den Besitz des Ferienheims Zwicky, und verzichtet auf sein Eigentum!
Angefallene Kosten, bis und mit 14 Tage nach dem Abholtermin, werden dem Eigentümer (bzw. dessen Vertreter) voll berechnet.
Zusätzlich wird für nicht mehr abgeholte Hunde, dem Eigentümer (bew. dessen Vertreter) einen Mehrkostenaufwand für die Weitervermittlung des Hundes von Fr. 500.-- berechnet.
Impfungen
Die Hunde müssen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten (Kombinationsimpfung) geimpft sein.
Impfungen die mehr als 1 Jahr zurückliegen, müssen spätestens 14 Tage vor Eintritt aufgefrischt werden.
Hunde die keinen-, oder ungenügenden Impfschutz haben, können von uns nicht angenommen werden.
Das Impfzeugnis ist beim Eintritt mitzubringen.
Läufigkeit
Läufige Hündinnen können problemlos, ohne Kostenmehraufwand für Sie, bei uns Ferien machen.
Um aber „unerwarteten“ Nachwuchs für Sie zu vermeiden, sind Sie verpflichtet, uns auf eine eventuelle Läufigkeit hinzuweisen.
Kranke Hunde
Hunde mit ansteckenden Krankheiten, werden von uns nicht angenommen.
Jedes Tier muss grundsätzlich gesund und geimpft sein.
Hunde die jedoch z.B. an HD (Hüft Displasie), Taubheit, Blindheit oder Altersbeschwerden leiden, werden von uns, selbstverständlich ohne Kostenmehraufwand für Sie, angenommen.
Damit wir Ihnen konkrete Auskunft geben können, brauchen wir in jedem Fall vor dem Eintritt, genauere Angaben über das/die Gebrechen Ihres Hundes.
Haftpflicht
Für Schäden, die der Hund am Eigentum vom Hunde-Ferienheim Zwicky verursacht, oder die Kosten von Verletzungen durch Streitereien, Spiel usw., übernimmt in allen Fällen der Hundebesitzer(Privathaftpflicht) die Haftung!
Bei Streitereien haftet immer der Besitzer.
Ausser ein - oder mehrere Hunde verhalten sich aggressiv in der Gruppe. In diesem Falle liegt es im Ermessen des Hundeheims, an wen die Kosten des Schadens(Verletzung) zu richten sind!
Unfall oder Krankheit
Erkrankt, oder verunfallt das Tier während des Aufenthaltes, und die Ursache liegt eindeutig an den Gegebenheiten des Hunde-Ferienheimes, übernimmt das Hunde-Ferienheim Zwicky die Behandlungskosten.
Das Hunde-Ferienheim Zwicky übernimmt keine Haftung:
Bei sämtlichen versteckten Krankheiten, die während des Aufenthaltes ausbrechen.
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